Insolvenzrecht Nürnberg
Verbraucherinsolvenzrecht – gute Beratung minimiert Schäden
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Kuchinka
Leider kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen und Privatpersonen (Verbraucher) aus unterschiedlichen Gründen zahlungsunfähig werden und deshalb ein Insolvenzverfahren bzw. ein
Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet wird.
Handlungsbedarf kann bei diversen Fallkonstellationen bestehen.
Beispielsweise versuchen Insolvenzverwalter von Gläubigern in der Vergangenheit vom Schuldner erhaltene Zahlungen zurückzufordern. Dieses Begehren ist nicht immer gerechtfertigt.
Wir prüfen die Rechtslage und versuchen, wenn möglich, die Ansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren.
Außerdem werden wir von Gläubigern häufig mit Fragen zu folgenden Themen konfrontiert:
•Forderungsanmeldung
•Gläubigerversammlung
•Sicherungsrechte
•Abgesonderte Befriedigung
•Eigentumsvorbehalt
•Poolvereinbarung
•Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
Auch wenn Sie Schuldner sind und ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen möchten, dann können sich sehr gerne an uns wenden.
Zunächst muss versucht werden, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Hierfür können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Unsere Gebühren werden im Regelfall über einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe abgedeckt, welchen Sie sich vorher bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht besorgen können.