Kanzlei Kuchinka & Seeck
Die Kanzlei wurde im Januar 1991 in Nürnberg von Rechtsanwalt Hans-Peter Kuchinka und Rechtsanwalt Frank Jürgen Seeck gegründet.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Zivilrechts. Wir beschäftigen uns insbesondere mit bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, VOB, Handelsrecht, Forderungseinzug, etc.
Viele der genannten Bereiche haben in den letzten Jahren große Veränderungen erfahren.
Nicht nur durch zahlreiche Gesetzesänderungen sondern gerade auch durch den immer größeren Einfluß der neuen Medien und Kommunikationstechnologien, insbesondere das Internet, haben sich völlig neue Möglichkeiten und Chancen, aber auch nicht zu unterschätzende Risiken entwickelt. Gleichzeitig sind dadurch eine Vielzahl teilweise gänzlich neuer Rechtsprobleme entstanden. Gerade auch hier finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt der Bereich Forderungseinzug und damit zusammenhängend das gerichtliche Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren dar.
Neben den Belangen des Privatkunden, hier vor allem in den Bereichen Miet-, Arbeits-, Verkehrs- und dem Zivilrecht ( BGB, HGB, etc.) im allgemeinen, richten wir unser besonderes Augenmerk aber auch auf den gewerblichen Mittelstand und das Handwerk.
Dabei stehen wir unseren Mandanten für alle relevanten Fragen aus den Bereichen Vertragsgestaltung,Vertragsabwicklung und insbesondere für das Forderungsmanagement als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung.
Dem letztgenannten Bereich kommt gerade in Zeiten schleppender Zahlungsmoral eine immer größere Bedeutung zu. Wir bieten hier ein effizientes und professionell organisiertes Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen.
Unsere großzügigen und freundlichen Kanzleiräume befinden sich in zentraler, verkehrsgünstiger Lage in der Nähe des U-Bahnhofs Schoppershof.
Vertretungen sind bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland möglich.
Wenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt.
Da es keine festen Regeln gibt, welche Vollstreckungsmaßnahmen und -verfahren die vermeintlich besten sind, ist umso mehr Erfahrung gefragt, die Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten kann. In unserer Kanzlei legen wir Wert auf einen individuellen Forderungseinzug. Je nach Informationsstand über den Schuldner kommen verschiedene Verfahren in Betracht.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen und Privatpersonen (Verbraucher) aus unterschiedlichen Gründen zahlungsunfähig werden und deshalb ein Insolvenzverfahren bzw. ein