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Kanzlei Kuchinka & Seeck

welserstrDie Kanzlei wurde im Januar 1991 in Nürnberg von Rechtsanwalt Hans-Peter Kuchinka und Rechtsanwalt Frank Jürgen Seeck gegründet.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Zivilrechts. Wir beschäftigen uns insbesondere mit bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, VOB, Handelsrecht, Forderungseinzug, etc.

Viele der genannten Bereiche haben in den letzten Jahren große Veränderungen erfahren.

Nicht nur durch zahlreiche Gesetzesänderungen sondern gerade auch durch den immer größeren Einfluß der neuen Medien und Kommunikationstechnologien, insbesondere das Internet, haben sich völlig neue Möglichkeiten und Chancen, aber auch nicht zu unterschätzende Risiken entwickelt. Gleichzeitig sind dadurch eine Vielzahl teilweise gänzlich neuer Rechtsprobleme entstanden. Gerade auch hier finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt der Bereich Forderungseinzug und damit zusammenhängend das gerichtliche Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren dar.

Neben den Belangen des Privatkunden, hier vor allem in den Bereichen Miet-, Arbeits-, Verkehrs- und dem Zivilrecht ( BGB, HGB, etc.) im allgemeinen, richten wir unser besonderes Augenmerk aber auch auf den gewerblichen Mittelstand und das Handwerk.

Dabei stehen wir unseren Mandanten für alle relevanten Fragen aus den Bereichen Vertragsgestaltung,Vertragsabwicklung und insbesondere für das Forderungsmanagement als kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung.

Dem letztgenannten Bereich kommt gerade in Zeiten schleppender Zahlungsmoral eine immer größere Bedeutung zu. Wir bieten hier ein effizientes und professionell organisiertes Mahn- und Zwangsvollstreckungswesen.

Unsere großzügigen und freundlichen Kanzleiräume befinden sich in zentraler, verkehrsgünstiger Lage in der Nähe des U-Bahnhofs Schoppershof.

Vertretungen sind bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland möglich.

Arbeitsrecht Nürnberg

Arbeit und Recht – zwei die zusammengehören

 Ansprechpartner: Rechtsanwalt Kuchinka, Rechtsanwalt Seeck

Fotolia 45483674 XSWenn Menschen miteinander arbeiten, kommt es bisweilen zu Auseinandersetzungen, die des rechtlichen Beistands bedürfen. Nicht immer geht es gleich um ein gerichtliches Verfahren. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich mit Hilfe juristischer Beratung klären lassen, ohne dass es zu einer endgültigen Auseinandersetzung kommt.

Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes liegt daher ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei in der Beratung, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverträgen geht.

Das Arbeitsrecht zeichnet sich insofern durch einige Besonderheiten aus. Dazu gehört beispielsweise, dass dem Mandanten manchmal mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht gedient ist. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Aus Sicht der Arbeitgeber besteht bisweilen das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dazu gehört oft der Wunsch, für langjährige Mitarbeiter eine Lösung zu finden, die für beide Seiten eine so genannte Win-Win-Situation herstellt. Das heißt, es gilt die unterschiedlichen Interessen - ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten - zu eruieren. In der Folge müssen diese mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein tragfähiges Ergebnis zu finden, und notfalls mit allen Mitteln durchzusetzen.

Viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden, wenn bereits in den Arbeitsverträgen die unterschiedlichen Interessen gestalterisch berücksichtigt werden. Auch dabei steht unsere Kanzlei den Mandanten beratend zur Seite.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

•Kündigungsschutz
•Kündigungsfristen
•Arbeitszeugnis
•Abfindungen
•Konventionalstrafen
•Schadensersatz
•Verschwiegenheitspflichten
•Abmahnungen
•Überstunden
•Lohn und Gehalt
•Mobbing
•Wettbewerbsverbote

Baurecht Nürnberg

Privates Baurecht – das Recht als FundamentFotolia 43167338 XS

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Kuchinka, Rechtsanwalt Seeck

Insbesondere aufgrund der Komplexität der Materie kommt es im Baubereich leider nicht selten zu Problemen und Streitigkeiten.

Wir sind auf diesem Gebiet bereits seit vielen Jahren tätig und betreuen dabei vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe sowie Privatkunden.

Weil gerichtliche Auseinandersetzungen besonders in Bausachen häufig sehr aufwendig und langwierig sein können, geht unser Bestreben zunächst dahin nach außergerichtlichen Möglichkeiten zur Streitbeilegung zu suchen.

Gelingt dies nicht oder erscheint dies im Einzelfall aussichtslos, dann machen wir die Ansprüche unserer Mandanten selbstverständlich im gerichtlichen Verfahren geltend.

Besonders häufige Themen in diesem Bereich sind:

•Bauvertrag
•Bauträgervertrag
•Bauprozess
•Beweissicherungsverfahren
•Baumängel
•Gewährleistung
•Mängelbeseitigung
•Ersatzvornahme
•Sachverständigengutachten
•VOB

Forderungseinzug Nürnberg

Forderungsbeitreibung – setzen Sie Ihr gutes Recht durch!

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Kuchinka

Recht zu haben und Recht durchzusetzen sind leider oft ‚zwei Paar Schuhe'. Selbst wenn Sie einen Titel vor Gericht haben erwirken können, bestehen oft weitere Risiken bezüglich der Realisierung Ihrer Forderungen. Das Vorgehen nach ‚Schema F', wie es leider immer wieder von einigen Inkassounternehmen angewandt wird, ist nicht immer zielführend.

Fotolia 35692702 XSDa es keine festen Regeln gibt, welche Vollstreckungsmaßnahmen und -verfahren die vermeintlich besten sind, ist umso mehr Erfahrung gefragt, die Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten kann. In unserer Kanzlei legen wir Wert auf einen individuellen Forderungseinzug. Je nach Informationsstand über den Schuldner kommen verschiedene Verfahren in Betracht.

Die reine Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher ist oft nicht optimal geeignet, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, denn dessen Bearbeitung dauert mitunter Monate. Speziell bei Schuldner-Firmen kann dieser lange Zeitraum zum Forderungsausfall führen, wenn zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt wurde. Der reine Zwangsvollstreckungsauftrag greift nur, wenn keine weiteren Informationen über den Schuldner vorliegen.

Die Forderungspfändung ist interessant, wenn die Schuldner Unternehmen sind. Ist ein Kunde oder Auftraggeber des Schuldners bekannt, so kann man die Forderung der Schuldnerfirma direkt bei diesem Geschäftspartner pfänden. Ebenfalls interessant ist die Pfändung eines Bankkontos des Schuldners. Auch die Pfändung von Arbeitslohn verspricht oftmals Erfolg.

Darüber hinaus gibt es in geeigneten Fällen auch noch weitere Möglichkeiten.

Wir prüfen in jedem Einzelfall, welche der in Betracht kommenden Möglichkeiten jeweils am erfolgsversprechensten sein könnten.

Häufig an uns in diesem Bereich gestellte Fragen betreffen:

•Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

◦Mahnbescheid
◦Vollstreckungsbescheid

 •Ablauf Zwangsvollstreckung

◦Vollstreckungsauftrag
◦Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung)
◦Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
◦Kontopfändung
◦Gerichtsvollzieher
◦Vollstreckungsgericht

•Sonstiges

◦Insolvenz des Schuldners
◦Ratenvereinbarung

Insolvenzrecht Nürnberg

Verbraucherinsolvenzrecht – gute Beratung minimiert Schäden

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Kuchinka

Fotolia 36933984 XSLeider kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen und Privatpersonen (Verbraucher) aus unterschiedlichen Gründen zahlungsunfähig werden und deshalb ein Insolvenzverfahren bzw. ein
Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet wird.

Handlungsbedarf kann bei diversen Fallkonstellationen bestehen.

Beispielsweise versuchen Insolvenzverwalter von Gläubigern in der Vergangenheit vom Schuldner erhaltene Zahlungen zurückzufordern. Dieses Begehren ist nicht immer gerechtfertigt.

 

Wir prüfen die Rechtslage und versuchen, wenn möglich, die Ansprüche des Insolvenzverwalters abzuwehren.

Außerdem werden wir von Gläubigern häufig mit Fragen zu folgenden Themen konfrontiert:

•Forderungsanmeldung
•Gläubigerversammlung
•Sicherungsrechte
•Abgesonderte Befriedigung
•Eigentumsvorbehalt
•Poolvereinbarung
•Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Auch wenn Sie Schuldner sind und ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen möchten, dann können sich sehr gerne an uns wenden.

Zunächst muss versucht werden, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Hierfür können Sie gerne unsere Hilfe in Anspruch nehmen.

Unsere Gebühren werden im Regelfall über einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe abgedeckt, welchen Sie sich vorher bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht besorgen können.